Neustadt – Mit Blick auf die gestrigen Bund-Länder-Gespräche bezüglich der Fortsetzung der aktuellen Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie und der knappe Zeitraum zwischen der finalen Entscheidungsfindung und der Umsetzung in den Kommunen, hat sich die Stadt Neustadt a. Rbge. dazu entschlossen den Notbetrieb in den Kitas unabhängig von den möglichen Landesbeschlüsse bis einschließlich Mittwoch, 17.02., fortzusetzen.
„So schaffen wir in den Kitas den notwendigen zeitlichen Puffer zur Umsetzung möglicher neuer Vorgaben von Seiten des Landes und bieten den Eltern weitere Planungssicherheit“, erklärt Antje Fröhlich, Leiterin des Fachdienstes Kinder und Familien der Stadt Neustadt.
Die neuen Antragsformulare für die Notbetreuung stehen auf der städtischen Internetseite unter www.neustadt-a-rbge.de/kinderbetreuung zum Download bereit.
Ergänzt wurde dieser Antrag um einen Hinweis: Sollten die Einrichtungen Kenntnis von Verstößen gegen die aktuell gültige Corona-Verordnung – vor allem gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen – erlangen, können die betroffenen Kinder von der Notbetreuung ausgeschlossen werden. „Dieser Schritt ist notwendig, um die Kinder und unsere Mitarbeitenden so gut es geht zu schützen“, erklärt Fröhlich.
NCN/ds