Neustadt – „Eine Erhöhung des Kindergeldes begrüßen wir sehr. Sie wird viele Familien finanziell entlasten. Doch leider sind Familien, die Hartz IV beziehen, nicht berücksichtigt worden. Ihnen bringt eine Erhöhung des Kindergeldes keine höheren Einnahmen, da das Kindergeld auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet wird. Hier muss dringend nachgebessert werden“, so Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen.
„Als Diakonie setzen wir uns seit Jahren für die Einrichtung der Kindergrundsicherung ein, die jedem Kind einen auskömmlichen Betrag als eigenen Rechtsanspruch zur Verfügung stellt. Unsere Erfahrung ist, dass direkte Geldleistungen die Kinder besser fördern als aufwändig zu beantragende Sachleistungen“, so Lenke weiter. Diese Erkenntnis hat der Gesetzgeber erfreulicher Weise bereits im Rahmen des Konjunkturpaketes in der Corona-Krise umgesetzt.
Der einmalige Bonus zum Kindergeld in Höhe von 300€ wurde nicht auf die Hartz IV Leistungen angerechnet. Umso bedauerlicher ist es, dass dies im Familienentlastungsgesetzt keine Fortsetzung findet.
Die Diakonie in Niedersachsen begrüßt weiterhin, dass pflegende Angehörige steuerlich entlastet werden sollen. Sie seien gerade in den letzten Monaten durch die Schließung der Tagespflege besonders gefordert gewesen. Der gestern vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf sieht ab 2021 höhere Freibeträge für pflegende Angehörige vor.
NCN/pk