Neustadt – Noch rund 6 Wochen, dann soll auch in den städtischen Kitas wieder der gewohnte Alltag Einzug haten. Aktuell gilt für alle Kindertagesstätten der sogenannte „eingeschränkte Regelbetrieb“. Die entsprechende Verordnung des Landes Niedersachsen gilt noch bis einschließlich 31. August. Bereits im eingeschränkten Regelbetrieb können für die meisten Kinder wieder die gewohnten Betreuungszeiten angeboten werden. Dennoch wird es auch nach der Schließzeit an der ein oder anderen Stelle noch zu Einschränkungen von Betreuungszeiten – insbesondere bei den Früh- und Spätdiensten kommen. Die Betreuung ist dabei immer davon abhängig, dass ausreichend Personal zur Verfügung steht. „Für die Eltern heißt es daher noch weiter durchhalten“, so Antje Fröhlich vom zuständigen Fachdienst Kinder und Jugend.
Seit dem 1. Juni gilt in Neustadt eine geänderte Gebührensatzung Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung und/ oder im eingeschränkten Regelbetrieb betreut wurden, zahlen pro Betreuungstag ein 21tel des regulären Tagessatzes. „Da wir tagesgenau abrechen, erfolgt die Abrechnung der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebes erst Anfang September, wenn uns für jedes betreute Kind die genaue Zahl der Betreuungstage vorliegt“, erklärt Maic Schillack, Erster Stadtrat und zuständig für die Finanzen. Eltern bekommen dann Anfang September die Abrechnung für die Monate Juni, Juli und August in einem Gebührenbescheid zugesandt. „Die jetzt verschickten Gebührenbescheide ab August gelten für den Normalbetrieb. Daraus können die Eltern entnehmen, wie hoch die Gebühr im neuen Kita-Jahr ist.“, erläutert Schillack weiter.
Sollte der Regelbetreib in den Kindertagesstätten wie geplant am 1. September starten, werden auch ab dann wieder die regulären Elterngebühren abgerechnet. Diese werden dann auch wie gewohnt monatlich fällig.
Bürgermeisterreferat
NCN/pk